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Einschulung

Einschulung

des kommenden Jahrgangs 5 im Schuljahr 2024/2025


Liebe Eltern der neuen Fünftklässler:innen,

das Anmeldeverfahren für die Jahrgangsstufe 5 im kommenden Schuljahr ist abgeschlossen. Die Schulplatzbescheide für die Französisch- und die Englischklassen werden voraussichtlich am Donnerstag, 07.03.2024, verschickt. Sollten Sie bis Montag, 11.03.2024, kein Schreiben der Schule erhalten haben, so haben Sie ab Dienstag, 12.03.2024, die Möglichkeit, sich beim Sekretariat zu erkundigen, ob Ihr Kind einen Schulplatz am FEG erhalten hat.

Die Schulplatzbescheide für die Internationale Klasse werden bis Mitte Mai versendet.

Hinweis zur Bildung der Französisch- und der Englischklassen:
Die Klasseneinteilung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Welcher Klasse die einzelnen Kinder angehören, erfahren diese voraussichtlich in der zweiten Mailhälfte über ein Schreiben der Klassenleitung.

Der erste Schultag Ihres Kindes am Friedrich-Ebert-Gymnasium findet am Donnerstag, 22.08.2024, statt.

Um 8.00 Uhr sind Sie und Ihr Kind herzlich zu einem ökumenischen Gottesdienst in die Friedenskirche in Bonn-Kessenich, Franz-Bücheler-Straße, eingeladen. Der Gottesdienst wird von den Schüler:innen gestaltet, die im letzten Schuljahr eingeschult wurden.

Um 9.15 Uhr möchte ich Sie und Ihr Kind mit einem bunten Programm im Pädagogischen Zentrum der Schule begrüßen und Ihnen die Klassenleitungen vorstellen.

Um 10.00 Uhr beginnt die erste Unterrichtsstunde bei den Klassenleitungen. Ihr Kind lernt seine neuen Mitschüler:innen und seinen Klassenraum kennen.
In dieser Zeit laden die Eltern der letzten fünften Klassen Sie zu einem ersten Kennenlernen bei einer Tasse Kaffee und einem Imbiss ein.

Von Freitag, 23.08.2024, bis Mittwoch, 28.08.2024, findet der Unterricht von 8.30 Uhr bis 12.10 Uhr statt. In diesen ersten Schultagen erfährt Ihr Kind, welche Materialien es für den Unterricht benötigt.

Hinweise zur Vorbereitung des Schuljahrs lassen sich der unten befindlichen Aufstellung entnehmen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per E-Mail an das Schulsekretariat zur Verfügung.

Ich freue mich mit Ihnen auf den ersten Schultag Ihres Kindes am Friedrich-Ebert-Gymnasium.

Mit herzlichen Grüßen
Frank Langner, Schulleiter




Informationen zur Vorbereitung des neuen Schuljahres für die neuen Fünftklässler

Mittags- und Hausaufgabenbetreuung

Das FEG arbeitet mit der Jugendfarm zusammen, um eine Übermittagsmittagsbetreuung anzubieten. Nähere Erläuterungen zu dieser Übermittagsbetreuung finden Sie über den nachstehenden Link:

[Betreuung]

Sofern Sie sich für einen Platz in der Übermittagsbetreuung interessieren, bitte ich Sie, sich bis Ende Mai bei der Jugendfarm anzumelden.

Schulverpflegung

Auf dem Schulgelände gibt es eine Mensa, in der die Schüler:innen zu Mittag essen können. Betrieben wird die Mensa von der Firma Lehmanns Gastronomie. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Link:

[Mensa]

Schließfächer

Um den Schüler:innen der Französisch- und der Englischklassen die Möglichkeit zu bieten, in der Schule Schulbücher und andere Gegenstände unterzubringen und zu lagern, können bei dem Unternehmen Eurobox Schließfächer angemietet werden. Die Kontaktdaten von Eurobox und weitere Hinweise zu den Schließfächern lassen sich über den folgenden Verweis einsehen:

[Schließfächer]

In welchen Räumen die neuen 5. Klassen untergebracht werden, wird spätestens Mitte April entschieden und an dieser Stelle veröffentlicht.

Es ist hilfreich, die Raumnummern bei der Anmietung eines Schließfachs anzugeben, damit es sich unweit des Klassenraums befindet.

Die Schüler:innen der Internationalen Klasse benötigen keine Schließfächer.

Nachweis im Zusammenhang mit dem Masernschutzgesetz

Das Masernschutzgesetz regelt, dass am FEG neu aufgenommene Schüler:innen einen der folgenden Nachweise erbringen müssen:

• einen Impfnachweis, d.h. eine Impfdokumentation (das ist in der Regel der Impfausweis oder eine Impfbescheinigung; aber auch eine ärztliche Bescheinigung, aus dem sich ein ausreichender Impfschutz gegen Masern ergibt);
• einen Immunitätsnachweis, d.h. eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht (in der Regel nach bereits durchlaufener Erkrankung);
• einen Kontraindikationsnachweis, d.h. eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Kontraindikation gegen eine Masern-Impfung besteht;
• einen Bestätigungsnachweis, d.h. die Bestätigung einer staatlichen Stelle oder einer Einrichtungsleitung, dass einer der drei vorgenannten Nachweise bereits vorgelegen hat (z.B. die Bestätigung des Gesundheitsamtes, dass im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung ein ausreichender Masernimpfschutz festgestellt wurde; Bestätigung eines Kindergartens, dass dort ein Impfausweis mit vollständiger Masernimpfung bereits vorgelegen hat; Bestätigung der Grundschule, dass Nachweis nach § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG bereits erbracht wurde).

Bitte legen Sie im Sekretariat der Schule einen entsprechenden Nachweis vor, sofern er beim FEG bisher nicht vorliegt.

Genehmigungen im Zusammenhang mit dem Datenschutz

Im Schulleben des FEG gibt es immer wieder Aktivitäten, über die öffentlich berichtet wird: von Austauschen und Studienfahrten über Kultur- und Sportereignissen bis hin zu Erfolgen bei Wettbewerben. Dabei entstehen oftmals Fotos oder Videos, die später die Berichte auf der Schulwebsite, in dem Jahrbuch, in der Abi-Zeitung etc. illustrieren. Was wäre diese Medien ohne Aufnahmen der Schüler:innen? Daher bitte ich Sie, die folgende Einwilligung auszufüllen und im Sekretariat einzureichen:

Einwilligung zur Veröffentlichung des Namens und von Darstellungen in schuleigenen Veröffentlichungen

Zudem bitte ich Sie, die folgende Genehmigung zu erteilen, um den Informationsaustausch mit der abgebenden Grundschule zu ermöglichen:

Erlaubnis zum Informationsaustausch

Da am FEG auch die Videoplattform Microsoft Teams genutzt wird, bitte ich ferner darum, die nachstehende Einwilligung auszufüllen und einzureichen:

Datenschutzrechtliche Einwilligung in die Nutzung von Microsoft Teams

Vielen Dank!

Herkunftssprachlicher Unterricht

Da am FEG viele Schüler:innen Herkunftssprachen mitbringen, die im regulären Unterricht nicht angeboten werden, möchte ich die Gelegenheit nutzen und auf das Angebot an herkunftssprachlichem Angebot der Stadt Bonn verweisen:

[Angebot]

Anschaffung von Schulbüchern

Zu den Hinweisen und Erläuterungen im Zusammenhang mit der Anschaffung von Schulbüchern im Rahmen des Eigenanteils führt dieser Link:

[Schulbücher]

Bitte beachten Sie die Unterscheidung zwischen Englisch- und Französischklassen in der Jahrgangsstufe 5.

Schüler:innen der Internationalen Klasse erhalten alle Bücher von der Schule. Die Anschaffung eines Schulbuchs entfällt für diese Schüler:innen also.

Schüler:innenTicket

Wichtig sind auch die Dokumente zum Schüler:innenTicket, die sich über den folgenden Link abrufen lassen:

[Dokumente zum Schüler:innenTicket]

Ich bitte Sie, den Antrag möglichst bald – spätestens jedoch bis zum 19. April 2024 – ausgefüllt an das Sekretariat der Schule zurückzuschicken.

Förderverein der Schule

Aufmerksam machen möchte ich Sie auch auf den Förderverein der Schule, der die pädagogische Arbeit tatkräftig unterstützt. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dem Verein beitreten würden. Nähere Informationen zu dem Förderverein (sowie die Beitrittserklärung) bieten die folgenden Internetseiten:

[Kurzinformation zum Förderverein]
[Blog der Freunde des FEG]


Sollten Sie weitere Fragen im Zusammenhang mit dem FEG beschäftigen, so bitte ich Sie, auf der Schulwebsite unter https://feg-bonn.de nachzulesen. Die Schulwebsite bietet eine Fülle an Informationen und Hintergründen zum FEG. Sollten Sie dort eine Frage nicht beantwortet finden, lade ich Sie herzlich ein, sich über das Schulsekretariat an mich zu wenden. Außerdem empfehle ich Ihnen, den Newsletter der Schule über den folgenden Link zu abonnieren:

[Newsletter].

Auf diese Weise sind Sie auch künftig bestens über die vielfältigen Aktivitäten am FEG informiert.



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